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    A. Niederschlagswassergebühr:
    Maßstab ist die reduzierte versiegelte und an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossene Fläche
    Ermittlung der gebührenpflichtigen Fläche
    1. An Kanal oder Versickerung mit Notüberlauf angeschlossene Flächen
    (ohne Zisternenanschluss)
    Versiegelungsart Fläche versiegelt und ange- schlossen
    qm
    Fläche reduziert


    qm
    Einleitung in Versickerung mit Überlauf

    Ja=1/Nein=0
    Versiege- lungsfläche reduziert

    qm
    1.1 Dachflächen (ohne Zisternenanschluss)
    1.1.1 Standarddächer
    (flach oder geneigt)
    Faktor: 1,0
    ohne Versickerung
    Hinweis:
    Für versiegelte Flächen anderer Art gilt derjenige Versiegelungsart nach
    Ziff. 1.1.1 bis 1.2.4, die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.
    1.1.2 Standarddächer
    (flach oder geneigt)
    Faktor: 1,0
    Versickerung mit Überlauf
    1.1.3 Gründächer mit extensiver
    Begrünung bei einer Vegetationsschicht
    ab 8 bis 30 cm
    Minderungsfaktor: 0,5
    1.1.4 Gründächer mit intensiver
    Begrünung bei einer
    Schichtstärke ab 30 cm
    Minderungsfaktor: 0,0
    1.2 Befestigte Flächen (ohne Zisternenanschluss)
    1.2.1 asphaltierte oder betonierte
    Flächen und Pflaster mit
    Fugenverguss
    Minderungsfaktor: 1,0
    1.2.2 Pflaster- und Plattenbeläge,
    Verbundsteine
    Minderungsfaktor: 0,8
    1.2.3 Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Splittfugenpflaster, Schotterrasen u. Ökopflaster
    Minderungsfaktor: 0,3
    2. An Zisterne mit Notüberlauf angeschlossene Fläche
    Zisternenart Volumen Zisterne



    cbm
    Einleitung in Kanal durch Notüberlauf


    Ja=1/Nein=0
    Flächen- abzug durch Zisternen- nutzung

    qm
    Hinweis:
    Grundsätzlich werden Einleitungen in Zisternen
    erst ab einem Mindest-volumen von 2 cbm berücksichtigt.
    2.1.1 Zisternenanlage ausschließlich zur Gartenwassernutzung
    mit angeschlossenem Notüberlauf
    Minderungsfaktor: 10qm/cbm
    Bei anrechenbaren Zisternen mit Notüberlauf und
    Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage werden je
    cbm Stauvolumen und nach Verwendungszweck der Wassernutzung 10, 20 oder
    22 qm von der (an die Zisterne) angeschlossenen und befestigen Flächen abgezogen.
    2.1.2 Zisternenanlage ausschließlich zur Brauchwassernutzung
    mit angeschlossenem Notüberlauf
    Minderungsfaktor: 20qm/cbm
    2.1.3 Zisternenanlage zur Brauch- und Gartenwassernutzung
    mit angeschlossenem Notüberlauf
    Minderungsfaktor: 22qm/cbm
    3. Nicht für die Niederschlagswassergebühr zu berücksichtigenden Flächen
    Hinweis:
    Befestigte Flächen, die nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, weil sie entweder direkt in ein Gewässer, in Zisternen ohne Notüberlauf oder Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf einleiten, sind nicht gebührenrelevant für die Regenwassergebühr.
    Für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr
    heranzuziehende Fläche [qm]:
    B. Schmutzwassergebühr: Maßstab ist der Frischwasserverbrauch
    Frischwasserverbrauch pro Jahr cbm
    Sonst. Niederschlagswasser, das aufgrund seiner Verschmutzung dem Klärwerk zugeführt werden muss. cbm
    Für den Gebührenvergleich heranzuziehenden Frischwasserverbrauch [cbm]:
    C. Vergleich Einheitsgebühr nach Frischwassermaßstab mit gesplitteter Abwassergebühr
    seit 2009 ab Januar 2011
    Für Niederschlagswassergebühr
    gebührenrelevante Fläche
    qm
    Gebührensatz Einheitsgebühr 2,91 € / cbm 2,96
    Gebührensatz Schmutzwassergebühr € / cbm 2,31
    Gebührensatz Niederschlagswassergebühr € / qm 0,76
    Hinweis:
    Die in dieser Vergleichsberechnung verwendeten gesplitteten Gebührensätze beruhen insbesondere im Hinblick auf die befestigten und angeschlossenen Grundstücksflächen im gesamten Stadtgebiet auf groben Schätzungen.
    Konkrete Werte liegen erst nach Abschluss des für Herbst 2010 vorgesehenen Erhebungsverfahrens vor. Für die vorläufige Gebührenkalkulation wurden die Kosten der Haushaltsansätz 2008 / 2009 zugrundegelegt.
    Die tatsächlichen Gebührensätze und Frischwasserverbräuche zum Zeitpunkt der Gebührenumstellung können von den genannten Werten abweichen.
    seit 2009 ab Januar 2011
    Einheitsgebühr
    Schmutzwassergebühr neu:
    Niederschlagswassergebühr neu:
    Gesplittete Gebühr neu gesamt:
    Mehrbetrag bzw. Minderbetrag (-)

     

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