Bildung von Wohneigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Um Wohnungseigentum im Grundbuch bilden zu können bedarf es einer notariell verfassten Urkunde, der sogenannten Teilungserklärung. In dieser Erklärung wird auf einen Aufteilungsplan Bezug genommen, der das Sondereigentum, das Gemeinschaftseigentum und das Sondernutzungsrecht darstellt.

Dieser Aufteilungsplan bedarf einer bauaufsichtlichen Genehmigung hinsichtlich der Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

Bei Neubauvorhaben wird der Aufteilungsplan in der Regel aus den Bauplänen der Gebäude- und Freiflächenplanung entwickelt.

Bei Bildung von Wohneigentum in älteren Gebäudekomplexen sind diese Pläne häufig überholt oder liegen nicht mehr vor. Für diese Fälle fertigen wir entsprechende Planunterlagen an und erwirken die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht.

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