Liegenschaftsplan zum Bauantrag

Den Liegenschaftsplan zum Bauantrag - früher „Amtlicher Lageplan zum Bauantrag" genannt - kennen wir in Hessen in unterschiedlichen Varianten.

Er ist laut des gültigen Bauvorlagenerlasses zur Hessischen Bauordnung vom 27. August 2012 Bestandteil der Bauvorlagen und gehört somit zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Baugenehmigung. Somit muss jeder Bauherr dem Bauantrag einen Liegenschaftsplan beifügen. Dieser stellt die Lage des geplanten Bauwerks auf dem Grundstück dar und liefert den Genehmigungsbehörden alle benötigten Informationen zu den Nachbargrundstücken.

Die Wahl der richtigen Ausgestaltung des Liegenschaftsplans hängt von den Anforderungen des Bauvorhabens und den oft individuellen Forderungen der Bauaufsicht ab.

Wir kennen folgende drei Grundvarianten:

  • Auszug aus der Katasterkarte im M 1:500
  • Auszug aus der Katasterkarte im M 1:500
    mit Ortsvergleich und Beglaubigung des aktuellen Gebäudebestandes / mit und ohne Eigentümernachweis
  • Auszug aus der Katasterkarte im M 1:500
    mit Ortsvergleich und Beglaubigung des aktuellen Gebäudebestandes
    Eigentümernachweise des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke
    und gleichzeitiger Ergänzung durch einen Höhenplan im M 1:200
    Abgabe in Papierform als amtliches Dokument und in digitaler Form als Grundlage der CAD-Bearbeitung durch den Architekten

Der Liegenschaftsplan zum Bauantrag basiert auf den Daten des Liegenschaftskatasters. Daher sollte nur eine Vermessungsstelle mit dessen Anfertigung betraut werden, die über Erfahrung im Umgang mit den Katasterangaben verfügt.

Weitere Ergänzungen zum Liegenschaftsplan

Sofern es zur Beurteilung des Bauprojekts nötig ist, ist der Liegenschaftsplan durch weitere Angaben zu ergänzen, zum Beispiel durch den Projekteintrag. Dieser kann durch den Vermesser vorgenommen werden. Er beinhaltet die maßstabsgerechte Eintragung des Vorhabens, wobei die Außenmaße und die Positionierung auf dem Grundstück angegeben sind.

Im Ortsvergleich wird hingegen überprüft, ob sämtliche relevanten baulichen Anlagen im Auszug aus der Liegenschaftskarte dargestellt sind. Fehlendes wird vor Ort erfasst und übernommen.

Ein Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis beinhaltet zudem die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch und Liegenschaftskataster und liefert Informationen zu weiteren Eigenschaften des Baugrundstücks sowie zu den Eigentumsverhältnissen.

Der Grundstücksplan mit Höhen

Dieser Plan stellt einen exakten Nachweis der Grundstücksgrenzen mit Angabe von Grenzlängen dar.
Darüber hinaus wird ein Höhenraster über das Grundstück gemessen, aus dem die Höhenabwicklung im Grundstück - eventuell auch mit Höhenschichtlinien - erkennbar ist.

Neben den Höhen werden topographisch weitere planungsrelevante Elemente, wie zum Beispiel Bäume auf dem Grundstück, Straßenränder, Kanaldeckel und Kanalschachtsohlen oder die Fußbodenhöhen der Nachbargebäude dokumentiert.

Die Daten werden in Papierform und in digitaler Form als PDF-, DWG- und DXF-Datensatz abgegeben.

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